3 II. A.________, vgt., sei schuldig zu sprechen der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, begangen am 25. September 2017, 20.43 Uhr, in 2502 Biel/Bienne, Salzhausstrasse, in Fahrtrichtung Ost (Zentrum) und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 8 Monaten bei einer Probezeit von 3 Jahren. 2. zur Bezahlung der darauf entfallenden Verfahrenskosten (zzgl. einer Gebühr von Fr. 400.00 gemäss Art. 21 VKD). II.