I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. März 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ 1. schuldig gesprochen wurde der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 5. Dezember 2016, um ca. 15.35 Uhr in 3655 Sigriswil 2. verurteilt wurde zu: 2.1 einer Übertretungsbusse von Fr. 300.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 3 Tage; 2.2 den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, bestehend aus Gebühren von Fr. 150.00.