4. Mündliches Verfahren Mit begründeter Verfügung vom 11. September 2019 wurde Kenntnis genommen und gegeben, dass die Parteien mit der Durchführung eines schriftlichen Verfahrens einverstanden seien. Dennoch wurde aufgrund der neusten bundesgerichtlichen Rechtsprechung das mündliche Verfahren angeordnet (pag. 451 f.).