CHF 32‘347.40 an den Kanton Bern. Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwältin F.________ richtete die Vorinstanz eine Entschädigung in der Höhe von CHF 9‘418.55 (inkl. Auslagen und MwSt.) aus (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 359). Hingegen erklärte die Vorinstanz den Beschuldigten der einfachen Verkehrsregelverletzung, begangen am 5. Dezember 2016 in Sigriswil, schuldig (Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs;