Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) sprach den Beschuldigten A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 7. März 2019 von der Anschuldigung der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 25. September 2017 in Biel, frei, ohne Ausrichtung einer Entschädigung für die aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstandenen wirtschaftlichen Einbussen, jedoch unter Ausrichtung einer Genugtuung von CHF 400.00 für die besonders schweren Verletzungen der persönlichen Verhältnisse sowie unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von