Nach der Praxis im Kanton Bern beläuft sich der übliche Stundenansatz auf CHF 250.00. Ein Ansatz von CHF 280.00 ist in Strafverfahren unüblich. Zudem handelt es sich vorliegend um eine Streitsache mit höchstens durchschnittlicher Bedeutung und einen Prozess von durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad. Auch vor diesem Hintergrund erscheint ein Stundenansatz von CHF 280.00 unangemessen. Die Entschädigung wird somit vorliegend auf der Grundlage eines Stundenansatzes von CHF 250.00 ausgerichtet.