74 24. Verfügungen Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN N.________ und O.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist ist vorzeitig zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 75 25. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.