Das durchschnittliche Monatseinkommen des Beschuldigten beläuft sich auf aktuell CHF 4'200.00 (CHF 3'800.00 [vgl. pag. 19 310 Z. 14] + CHF 400.00 aus den J&S- Einsätzen [vgl. pag. 19 310 Z. 26]). Nach Vornahme eines Pauschalabzuges von 20% (Krankenkasse, Steuern) resultiert ein abgerundeter Tagessatz von CHF 110.00. 22.3.8. Bedingter Vollzug Das Gericht schiebt den Vollzug einer Geldstrafe in der Regel auf, wenn eine unbedingte Strafe nicht notwendig erscheint, um den Täter von der Behebung weitere Verbrechen oder Vergehen abzuhalten (Art. 42 Abs. 1 StGB).