weitere CHF 35'000.00 und beging mehrere Urkundenfälschungen. Hingegen wirkt sich wiederum leicht strafmindernd aus, dass der Beschuldigte am 18. April 2017 (pag. 05 001 025 ff.) ein Teilgeständnis ablegte. Insgesamt kompensiert die straferhöhende die strafmindernde Komponente, die Täterkomponenten wirken sich mithin gesamthaft weder straferhöhend noch strafmindernd aus, womit es bei einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen bleibt. 22.3.7. Tagessatzhöhe Das durchschnittliche Monatseinkommen des Beschuldigten beläuft sich auf aktuell CHF 4'200.00 (CHF 3'800.00 [vgl. pag.