22.3.4. Asperation mehrfache Urkundenfälschung Die VBRS-Richtlinien empfehlen für einen Referenzsachverhalt, bei welchem der Täter einen Autoleasingvertrag mit einem falschen Namen unterzeichnet, weil er selber mit vielen Betreibungen verzeichnet ist, eine Strafe von 30 Strafeinheiten (S. 50 VBRS-Richtlinien). Im Vergleich dazu fällt vorliegend straferhöhend ins Gewicht, dass der Beschuldigte die Urkunden teilweise selber herstellte. In Anbetracht der Tatsache, dass gesamthaft ohnehin nicht mehr als 180 Tagessätze Geldstrafe ausgesprochen werden können (Höchstmass Strafart gemäss dem für den Beschuldigten milderen Recht;