_ (AG) sogar noch deutlicher), für welchen eine Sanktion in der Grössenordnung von 120 Strafeinheiten empfohlen wird (S. 47 VBRS-Richtlinien). Betreffend Art und Weise der Erfolgsherbeiführung ist zu betonen, dass der Beschuldigte, um den Kredit der Geschädigten L.________ (AG) zu erhalten, wiederum eine Drittperson einbeziehen musste bzw. zu diesem Zweck das Vertrauen von E.________ missbrauchte, was straferhöhend ins Gewicht fällt. Die deliktstypischen Komponenten Willensrichtung und Beweggründe hingegen sind neutral zu gewichten; der Beschuldigte handelte vorsätzlich und aus egoistischen Beweggründen.