Er scheint der Auffassung zu sein, selber wählen zu können, ob und an wen er Rückzahlungen leisten will oder nicht. Insgesamt kompensiert die straferhöhende Komponente der Delinquenz während hängigen Verfahrens die strafmindernde Komponente des Teilgeständnisses, die Täterkomponenten wirken sich vorliegend gesamthaft neutral aus. Es bleibt damit bei einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. 22.2.4 Vollzug und Anrechnung Untersuchungshaft und Ersatzmassnahmen