Bezüglich D.________ reüssierte er mit demselben Vorgehen, weil er ihr gegenüber gezielt die Karte des Sportsgeistes ausspielte. Der Beschuldigte selber befand sich dabei zu keinem Zeitpunkt in einer Notlage, sondern leistete sich mit den ertrogenen Geldern auf Kosten der Geschädigten den Luxus eines müssigen Lebens mit viel Sport, Zocken an der Börse und Sportwetten im Internet, ohne selber einer einträglichen und dauerhaften Erwerbstätigkeit nach-