der im Vergleich zum Durchschnittsfall deutlich höhere Deliktsbetrag beläuft sich auf CHF 687'750.00 und wurde vom Beschuldigten in gut sechs Jahren erzielt. Auch die nach wie vor nicht gedeckte Schadenssumme in der Höhe von CHF 640'000.00, welche bislang vom Beschuldigten nicht durch signifikante Rückzahlungen relativiert wurde (vgl. dazu die zutreffenden Ausführungen von Staatsanwalt C.________ in der oberinstanzlichen Verhandlung, pag. 19 336), hat die Vorinstanz zu Recht als hoch eingestuft (vgl. pag. 18 385, S. 120 erstinstanzliche Urteilsbegründung).