Folglich wird zunächst dafür eine Einsatzstrafe festzulegen und diese in einem zweiten Schritt aufgrund der Schuldsprüche wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung angemessen zu erhöhen sein. Der Strafrahmen reicht dabei bis zu 180 Tagessätzen (V.22.3. Gesamtgeldstrafe hiernach). 22.2 Freiheitsstrafe