67 geldstrafe zu bilden sein. Dabei unterstehen alle mit Geldstrafe zu sanktionierenden Schuldsprüche derselben abstrakten Strafdrohung. Es ist somit von der Veruntreuung auszugehen, welche angesichts der in diesem Fall an den Tag gelegten Verwerflichkeit konkret das schwerste Delikt darstellt. Folglich wird zunächst dafür eine Einsatzstrafe festzulegen und diese in einem zweiten Schritt aufgrund der Schuldsprüche wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung angemessen zu erhöhen sein.