Er finanzierte sein Leben fast ausschliesslich auf Kosten Dritter, diesbezüglich wird auch auf die Erwägungen unter III.8.3. Beweiswürdigung betreffend den Werdegang und die finanzielle Situation hiervor verwiesen. Um an das Geld zu gelangen, passte er sein Vorgehen immer geschickt den jeweiligen Geschädigten an.