Einzig in einem Punkt weicht die Einschätzung der Kammer von derjenigen der Vorinstanz ab. Und zwar ist die Kammer nicht der Meinung, dass K.________ über «keine sehr gute Ausbildung verfügt». Wie bereits ausgeführt, lässt sich ohnehin nicht generell vom Ausbildungsgrad und der beruflichen Tätigkeit einer Person auf deren finanzielles Wissen schliessen. Wesentlich relevanter und im Vordergrund steht vorliegend die Tatsache, dass K.______