63 ihr jedoch aus Sicht des Gerichts nicht vorgeworfen werden, sie hätte vorher etwas abklären müssen. K.________ ist nach Erachten des Gerichts eine der Personen, die das Bundesgericht im hiervor zitierten Entscheid (vgl. Ziff. IV.A.1.4.1) meinte, wenn es ausführte, es sei besonders verwerflich vom Täter, wenn er das ihm entgegengebrachte, allenfalls blinde Vertrauen eines eher „einfältigen“ Opfers ausnutze. Mit anderen Worten mag eine gebildete, erfahrene Person über das Vorgehen von K._____