Ebenfalls spiegelte er ihr wahrheitswidrig vor, er verdiene gut und sei daher rückzahlungsfähig und -willig. Auch in diesem Fall stellt sich natürlich die Frage der Arglist. Angesichts des konkreten Vorgehens, einen teuer zu verzinsenden Kleinkredit aufzunehmen, um ihn nur auf mündliche Abrede hin dem Beschuldigten zu geben, in der Hoffnung, dieser werde damit das grosse Geschäft machen, stellt sich die Frage, ob K.________ ihrer Opfermitverantwortung gerecht wurde. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei ihr um eine junge Frau handelt, die über keine sehr gute Ausbildung verfügt und zum Beschuldigten, der für sie wie ein Bruder war, aufschaute, kann