I.________ ist nach Ansicht des Gerichts klar ein Betrugsopfer, das es entsprechend zu schützen gilt. Er vertraute einem Mann, den er seit vielen Jahren als Freund kannte, der seiner Lebenspartnerin die Steuererklärung ausfüllte, der, so glaubte er, beruflich mit Vermögensverwaltung zu tun hatte. Dennoch handelte I.________ nicht naiv; er schloss einen schriftlichen Vertrag ab, der ein moderates Zinsversprechen und insbesondere einen Schutz des Kapitals enthielt und investierte nicht sein ganzes Geld, sondern nur einen Teil, und dies auch noch für eine verhältnismässig kurze Frist. Rechtlich ausgedrückt wurde er von A.____