Nach Ansicht des Gerichts reicht der Verzicht auf eine schriftliche Vereinbarung unter engen Freunden jedenfalls nicht aus, um ihr leichtsinniges Verhalten im Sinne der Opfermitverantwortung vorzuwerfen. Vor der letzten Investition liess der Beschuldigte ihr eine überzeugend aussehende Vermögensübersicht zukommen und kümmerte sich im Übrigen weiterhin um ihre Steuererklärung, was bei H.________ den Eindruck eines zuverlässigen Vermögensverwalters verstärkte und sie dazu brachte, ihm noch weitere Mittel anzuvertrauen.