Wie die Beweiswürdigung ergeben hat, kommt vorliegend als vertrauenserweckendes Element hinzu, dass G.________ wusste, dass der Beschuldigte auch für die gemeinsamen engen Freunde Investments tätigte. Der Beschuldigte seinerseits erkannte dies bzw. rechnete damit und nutzte das Vertrauen von G.________ gezielt aus. Gekonnt wusste er Nachfragen abzuweisen bzw. G.________ zu vertrösten, und als er immer wie mehr unter Druck geriet, setzte er ein gefälschtes Schreiben der AB.________ (AG) ein, um Zeit zu gewinnen.