___ zwar intelligent ist und über eine gute Ausbildung verfügt, jedoch in finanziellen Angelegenheiten unerfahren war, der Beschuldigte «Vermögensverwaltungsverträge» erstellte, die für eine nicht mit Börsen- /Bankengeschäften bewanderte Person nachvollziehbar waren und seriös wirkten, vor dem Hintergrund der aktuellen bundesgerichtlichen Rechtsprechung klar zu verneinen. Die vorinstanzlichen Erwägungen präzisierend, kann dabei nach Auffassung der Kammer nicht vom höheren Bildungsgrad des Geschädigten auf das Wissen betreffend Geldanlagen geschlossen werden.