Hinzu kommt, dass F.________ (wenn auch nachträglich) schriftliche Vereinbarungen mit dem Beschuldigten abschloss, die überzeugend aussahen und alle wesentlichen Elemente enthielten. Dass er Ende 2012 eine weitere Investition tätigte, ist angesichts der im August 2012 erfolgten Zahlung durchaus nachvollziehbar, zumal seine Freundschaft mit dem Beschuldigten ja weiterhin andauerte. Weiter ist zu berücksichtigen, dass A.________ keinesfalls protzig auftrat, sondern einen völlig unauffälligen Lebensstil eines