In Bezug auf die Arglist ist darauf hinzuweisen, dass die beiden damals noch sehr jungen Männer seit mehr als drei Jahren eng befreundet waren, als es zur ersten Geldüberweisung kam. Von F.________ zu verlangen, er hätte zuerst einen Betreibungsregisterauszug einholen müssen, bevor er die Investition tätigte, wäre lebensfremd. Hinzu kommt, dass dieser 2010 keine nennenswerten Einträge enthielt, also nicht dazu beigetragen hätte, das Bild vom Beschuldigten zu verändern. Andere Abklärungsmöglichkeiten hätte F.________ gar nicht gehabt.