Die Rückzahlungsfähigkeit ist bis zu einem gewissen Grad z.B. mittels eines Betreibungsregisterauszugs prüfbar. Selbst wenn D.________ aber vorsichtiger gewesen und beispielsweise einen Betreibungsregisterauszug über den Beschuldigten eingeholt hätte, wäre aus einem solchen die desaströse finanzielle Situation des Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich gewesen – der Beschuldigte hatte im Juni 2012 noch keine wesentlichen Einträge im Betreibungsregister.