_ (AG), welchen sie bloss zu sehr schlechten Konditionen bekommen hatte (nämlich zu einem Zins von 12.5% [sic!]), abbezahlen muss. Im Gegensatz zur Vorinstanz ist für die Kammer aufgrund der Akten nicht erkennbar, dass der Beschuldigte seiner Cousine intellektuell offensichtlich überlegen wäre. Dies ändert jedoch nichts daran, dass auch die Kammer den angeklagten Sachverhalt als erstellt erachtet. IV. Rechtliche Würdigung