__ geltend gemachte Summe könne „vom Gefühl her“ nicht stimmen, weil es Rückzahlungen gegeben habe, konnte diese Rückzahlungen aber weder beziffern noch Belege dafür darlegen. Da sich der Beschuldigte und K.________ anlässlich der Hauptverhandlung auf einen Vergleich einigen konnten, kann die Frage der Höhe der Rückzahlungen bzw. des Schadens an dieser Stelle offengelassen werden. Zusammenfassend erachtet das Gericht nach dem Gesagten den angeklagten Sachverhalt als erstellt.»