Das Gericht zweifelt nicht an der Glaubhaftigkeit der Aussagen von K.________. Diese versuchte nicht, den Beschuldigten über Gebühr zu belasten, im Gegenteil, sie deutete nur am Rande an, dass sie diesem schon vorher Geld bzw. eine auf sie lautende Kreditkarte zur Verfügung gestellt hatte und bestritt auch nie, einen kleinen Teil der Kreditraten vom Beschuldigten erhalten zu haben. Unerfindlich