An der Hauptverhandlung bestätigte er wiederum, dass er das Geld hätte an der Börse anlegen sollen, blieb jedoch dabei, dass sie keine genaue Abmachung gehabt hätten, wofür genau das Geld zu verwenden gewesen sei, ob in Aktien oder einen Fonds; hingegen sei richtig, dass das Geld nicht habe so verwendet werden sollen, wie es effektiv verwendet worden sei. Das Gericht zweifelt nicht an der Glaubhaftigkeit der Aussagen von K.__