Auch hätte sie ihm die Hälfte des mit der Geldanlage erzielten Gewinns abgeben müssen. Vor dem Hintergrund, dass die L.________ (AG) auf ihrem Kredit einen Zins von 12,5% verlangte, ist offensichtlich, dass dies eine widersinnige Idee war, denn der Beschuldigte hätte mit den ihm überlassenen CHF 20‘000.00 innert zweier Jahre einen immensen Gewinn machen müssen, damit das Geschäft wirtschaftlich Sinn gemacht hätte. K.________ war offenbar intellektuell nicht in der Lage, dies zu erkennen, davon zeugt ihre Reaktion auf die Frage der Kapo, in welcher Form sie denn eigentlich von diesem Geschäft bisher profitiert habe.