_, dann in einem Fonds zu einer guten Rendite anlegen werde. Zwei Jahre später, zusammenfallend mit dem geplanten Ausbildungsbeginn, hätte die Anlage ausbezahlt werden und der erzielte Gewinn ein „Zustupf“ an die Lebenshaltungskosten von K.________ darstellen sollen. Die Kreditraten an die L.________ (AG) hätte der Beschuldigte ihr vorschiessen sollen, sie hätte ihm diese zurückerstatten müssen, wenn sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben würde. Auch hätte sie ihm die Hälfte des mit der Geldanlage erzielten Gewinns abgeben müssen.