Ihre Familie verbrachte gar Ferien mit dem Beschuldigten und dessen Eltern, sie kannte ihn seit sie fünfzehn Jahre alt war und damit rund neun Jahre, bevor sie ihm CHF 20‘000.00 zum Zweck einer sicheren Geldanlage anvertraute. Das Ausnützen dieses Vertrauensverhältnisses durch den Beschuldigten ist nach Erachten des Gerichts besonders stossend. A.________ gab den angeklagten Sachverhalt faktisch zu, indem er aussagte, er habe nie vorgehabt, das Geld von J.________ wie abgemacht in einen Fonds sicher anzulegen.