Betreffend den allgemeinen Teil der Anklage (pag. 16 001 008 f.) wird auf die Ausführungen unter III.9.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift hiervor verwiesen. 15.2 Sachverhalt Der Sachverhalt diesen Vorwurf betreffend wird durch den Beschuldigten nicht bestritten. 15.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zu würdigenden Beweismittel – den Vertrag über «die Verwaltung einer Investition in der Höhe von CHF 20'000.00» vom 22. Mai 2014 (pag. 04 006 005), den Beleg über den Vergütungsauftrag vom 28. Mai 2014 (pag. 04 006 006), die für diesen Vorwurf relevante Passage des Revisionsberichts (pag.