(AG) absprachegemäss ohne Risiko und gewinnbringend an der Börse zu investieren. Er brachte sie durch falsche Angaben und Zusicherungen in die irrige Annahme, ihr Kapital würde sicher und gewinnbringend angelegt und veranlasste sie so dazu, ihm am 28.05.2014 CHF 20‘000.00 auf sein Konto bei der AB.________ (AG) zu überweisen. A.________ wies mittels gefälschter Urkunde die angeblichen für sie absprachegemäss getätigten Investitionen wahrheitswidrig als getätigt bzw. die Gewinne als erzielt aus.»