_, dass diese einen Teil ihres Vermögens durch den Beschuldigten verwalten liess und kam selbst auf die Idee, auch einen Teil seiner Ersparnisse über A.________ anzulegen, um einen Mehrertrag erzielen zu können. Dabei ging er jedoch vorsichtig vor, er liess sich vom Beschuldigten zunächst dessen Ideen erklären und schloss danach einen Vertrag mit ihm ab, der explizit einen Kapitalschutz, eine mit einem Jahr kurze Anlagedauer und einen Hinweis auf das Obligationenrecht enthielt. Erst anschliessend überwies er wie angeklagt Valuta 14.04.2014 CHF 15‘000.00 auf ein Konto des Beschuldigten. Um I._____