Betreffend den allgemeinen Teil der Anklage (pag. 16 001 008 f.) wird auf die Ausführungen unter III.9.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift hiervor verwiesen. 14.2 Sachverhalt Auch den Sachverhalt diesen Vorwurf bestreffend bestreitet der Beschuldigte nicht. 14.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zu würdigenden Beweismittel – den Vertrag über «die Verwaltung einer Investition in der Höhe von CHF 15'000.00» vom 8. April 2014 (pag. 04 009 005), den Überweisungsbeleg vom 14. April 2014 (pag. 04 009 006), die für diesen Vorwurf relevante Passage des Revisionsberichts (pag. 09 001 023), die Aussagen des Beschuldigten (pag.