(AG)-Konto von H.________ hatte, zog er davon CHF 9‘600.00 ab und verwendete in der Folge sämtliche Mittel abredewidrig. Das Gericht erachtet es daher als erstellt, dass der Beschuldigte von Anfang an nicht die Absicht hatte, die Vereinbarung mit H.________ einzuhalten. Dass er 2014 und 2015 auch nicht rückzahlungsfähig gewesen wäre, ist angesichts des bisher Gesagten offenkundig. Zusammenfassend erachtet das Gericht den angeklagten Sachverhalt als erstellt.»