48 Freund überzeugen und zahlte, wie in der Anklageschrift richtig umschrieben, am 21.01.2014 CHF 40‘000.00 ihrer Ersparnisse auf ein auf sie selbst lautendes Konto bei der AB.________ (AG) ein. Im Unterschied zu F.________ und G.________ schloss sie zwar keinen schriftlichen Vertrag mit dem Beschuldigten ab, der Umstand, dass das Konto auf ihren eigenen Namen lautete und dessen überzeugenden Erklärungen dürften bei ihr aber für ein genügend grosses Sicherheitsgefühl gesorgt haben, um auf einen schriftlichen Vertrag zu verzichten.