Betreffend den allgemeinen Teil der Anklage (pag. 16 001 008 f.) wird auf die Ausführungen unter III.9.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift hiervor verwiesen. 13.2 Sachverhalt Dieser Vorwurf wird durch den Beschuldigten gesamthaft nicht bestritten. 13.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zu würdigenden Beweismittel – den Kontoauszug betreffend die Überweisung von CHF 40'000.00 auf das Konto von H.________ bei der AB.________ (AG) (pag. 05 001 263 und pag. 07 004 557 f.), den Kontoauszug per 21. April 2017 betreffend die beiden Überweisungen vom 27. Februar 2015 und 23. März 2015 in der Höhe von je CHF 10'000.00 (pag.