47 vor, die Gelder zweckgemäss, ohne Risiko und gewinnbringend zu investieren. Er versetzte sie durch falsche Angaben und Zusicherungen in die irrige Annahme, ihr Kapital würde durch ihn sicher und gewinnbringend angelegt und veranlasste sie so dazu, am 16.01.2014 ein Konto bei der AB.________ (AG) zu eröffnen, dieses am 21.01.2014 mit CHF 40‘000.00 zu speisen und ihm die Konto-Zugangscodes weiterzuleiten, so dass ab diesem Zeitpunkt nur noch er direkten Zugang zu dem auf sie lautende [recte: lautenden] Konto hatte.