__ Ausgeführte (vgl. Ziff. IV.A.3.3) verwiesen und zusammenfassend festgehalten werden, dass der Beschuldigte auch in diesem Fall eine enge persönliche Beziehung ausnutzte, um an Geld zu kommen. Bei G.________ kommt als zusätzliches Vertrauen schaffendes Element hinzu, dass ihm der Beschuldigte angegeben hatte, auch andere Personen aus ihrem gemeinsamen Freundeskreis, z.B. F.________, hätten bei ihm Geld angelegt. G.________ ging denn auch keineswegs naiv vor, er übergab dem Beschuldigten nur einen Teil seiner Ersparnisse und liess sich einen schriftlichen Vertrag ausstellen.