): «Ich habe ihm einfach gesagt, dass es mehr Zins gebe, wenn man länger wartet. Oder gesagt, dass man es noch nicht ausbezahlen könne» (vgl. dazu auch die damit übereinstimmenden Angaben von F.________, wonach der Beschuldigte die Rückzahlungen hinausgeschoben habe, indem er von Sperrfristen und langfristiger Rendite gesprochen habe [pag. 05 005 003 Z. 90 f.]).