_ zugesichert zu haben, sein Geld sicher und gewinnbringend an der Börse anzulegen, ist zwanglos davon auszugehen, dass die Verträge das wiedergeben, was die beiden zuvor mündlich vereinbart hatten. A.________ ist weiter geständig, die insgesamt CHF 45‘000.00 nicht wie F.________ zugesichert investiert, sondern abredewidrig für eigene Börsenspekulationen und Rückzahlung von Schulden verwendet zu haben.