Betreffend den allgemeinen Teil der Anklage (pag. 16 001 008 f.) wird auf die Ausführungen unter III.9.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift hiervor verwiesen. 11.2 Unbestrittener Sachverhalt Der äussere Geschehensablauf wird durch den Beschuldigten weitestgehend nicht bestritten.