_ durch falsche Angaben und Zusicherungen in die irrige Annahme, sein Kapital werde sicher und gewinnbringend angelegt und veranlasste diesen so dazu, ihm folgende Beträge auf sein Konto bei der V.________ (AG) zu überweisen: am 03.09.2010 CHF 5‘000.00, am 10.09.2010 CHF 20‘000.00 und am 13.12.2012 CHF 20‘000.00. A.________ wies F.________ gegenüber in selbst erstellten Vermögensübersichten die angeblichen Investitionen wahrheitswidrig als getätigt aus.»