40 E.________ vom Beschuldigten in finanzieller Hinsicht gut beraten und betreut fühlte. Diesbezüglich führte E.________ in seiner Strafanzeige vom 3. Januar 2017 bezeichnenderweise aus, der Beschuldigte habe «zahlreiche Dokumente professionell und glaubwürdig» gefälscht (pag. 04 003 002). Mit der Vorinstanz erachtet es die Kammer schliesslich als erstellt, dass der Deliktsbetrag CHF 17'750.00 beträgt – in dieser Höhe hat E.________ dem Beschuldigten nachgewiesenermassen Geld überwiesen (vgl. dazu den Revisionsbericht [pag.