18 198 Z. 47). Entsprechend vermögen die neusten Ausführungen der Verteidigung in der oberinstanzlichen Verhandlung, welche offensichtlich einer angepassten Verteidigungsstrategie entsprechen und darauf abzielen, auf rechtlicher Ebene eine Opfermitverantwortung begründen zu können, nichts an der zutreffenden vorinstanzlichen Einschätzung zu ändern, wonach das Verhältnis zwischen den beiden bereits ein enges war, als es am 12. März 2013 zum Abschluss des ersten Investitionsvertrages kam. Dass E.____