39 Z. 88, vgl. auch pag. 05 004 011 Z. 477) bzw. gab zu Protokoll, der Beschuldigte habe ihm gesagt, er habe eine Ausbildung als Treuhänder absolviert (pag. 18 198 Z. 53). Darüber hinaus kennt E.________ auch die Brüder des Beschuldigten (vgl. pag. 18 198 Z. 47 f. und pag. 18 216 Z. 307) und war der Beschuldigte, wie dies die Vorinstanz korrekt festhielt, der aller Voraussicht nach künftige Schwager von E.________ (vgl. pag. 05 004 011 Z. 478 f.: «Da er mit meiner Schwester zusammen war vertraute ich ihm und gab ihm das Geld, […]» und pag.